Ehrenordnung
§ 1 Ehrungen und Auszeichnungen
Der SSC Hagen Ahrensburg würdigt Verdienste um den Verein und den Sport in besonderer Weise durch – Ehrengaben – Auszeichnungen – Ernennungen zum Ehrenmitglied – Ernennung zum Ehrenvorsitzenden.
Ehrungen sind in einem würdigen Rahmen vorzunehmen, vorzugsweise im Rahmen der Mitgliederversammlung oder aber eines größeren Ereignisses mit Publikum (große Sportveranstaltungen / Turniere etc.)
§ 2 Ehrengaben
Für besondere Verdienste um den Verein sowie für besondere Jubiläen und Anlässe von Mitgliedern kann der Vorstand Ehrengaben überreichen.
§ 3 Auszeichnungen
Auszeichnungen sind Urkunden und – die Vereinsehrennadel, verliehen ab 10 Jahre Mitgliedschaft – die Vereinsehrennadel in „Silber“, verliehen für mindestens 20-jährige Vereinszugehörigkeit oder für mindestens 10-jährige Tätigkeit im Vorstand – die Vereinsehrennadel in “Gold”, verliehen für mindestens 30–jährige Vereinszugehörigkeit oder für mindestens 15-jährige Tätigkeit im Vorstand sowie der Ehrenbrief, der für runde Vereinszugehörigkeiten ab 40 Jahren oder mindestens 25-jährige Tätigkeit im Vorstand verliehen wird.Besondere Leistungen aktiver Sportler oder besondere Verdienste um den Verein werden nach Vorstandsbeschluss je nach Bedeutung mit einer der o.g. Auszeichnungen geehrt. Vorschläge für Auszeichnungen werden von allen Mitgliedern entgegengenommen. Sie sind grundsätzlich mit Begründung bis zum 15. Januar d.J. zu beantragen. Der Vorstand entscheidet hierüber. Ehrungen an verdienstvolle Persönlichkeiten außerhalb des Vereins sind möglich, die Entscheidung hierüber obliegt dem Vorstand.
§ 4 Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand kann Vereinsmitglieder, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
§ 5 Ehrenvorsitz
Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder , die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderem Maße verdient gemacht haben, nach dem Ausscheiden aus der aktiven Vorstandstätigkeit verliehen werden. Es kann jeweils nur eine/ein Ehrenvorsitzende/r im Verein auf Lebenszeit ernannt werden. Sie/er hat unentgeltlichen Zutritt zu allen Vereinsveranstaltungen und bei besonderen Festveranstaltungen Anspruch auf einen Ehrenplatz. Die Ernennung zur/zum Ehrenvorsitzenden bedarf der Bestätigung mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung.
§ 6 Beitragsfreiheit
Ehrenmitglieder und die/der Ehrenvorsitzende sind unberührt von evtl. Spartenbeiträgen beitragsfrei und haben die Rechte der aktiven Mitglieder.
§ 7 Ehrung durch übergeordnete Verbände und Institutionen
Anträge auf Auszeichnungen durch übergeordnete Verbände und Institutionen können nur über den Vorstand gestellt werden. Der Vorstand prüft die Anträge und leitet diese nach Befürwortung umgehend weiter.
§ 8 Inkrafttreten
Die Ehrenordnung tritt nach Prüfung durch den Sportausschuss und Beschluss durch den Vorstand unverzüglich in Kraft.
(11.01.2012)