20 Jahre Förderverein VFJTTA: Gelungenes Jubiläum und neuer Name
Protokoll
über die Jahreshauptversammlung des VFJTTA
am 08.05.2023
im Tennishaus, Brauner Hirsch, 22926 Ahrensburg
Beginn: 19:00 Uhr
Anwesend: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister (Kassenwart)
sowie 6 weitere Mitglieder lt. anliegender Teilnehmerliste
- Es erfolgte die Begrüßung durch den Vorsitzenden.
- Das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2022 wurde einstimmig genehmigt.
- Der Vorsitzende erstattete Bericht über das abgeschlossene Geschäftsjahr 2022.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Förderverein mit dem heutigen Tag
20 Jahre besteht. Der Verlauf der 20 Jahre wurde kurz beleuchtet.
Es wurde intensiv über die weiteren Ziele des Fördervereins diskutiert. - Der Schatzmeister erstattete seinen Bericht. Das Kassenjournal für 2022 wurde vorgelegt.
- Der Kassenprüfer Reinhold Schulz erstattete Bericht. Die Kasse wurde geprüft. Es gab keinerlei Beanstandungen. Dem Schatzmeister wurde eine hervorragende, saubere und jederzeit nachvollziehbare Buchführung bescheinigt.
- Es erfolgte sodann von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern die einstimmige Entlastung des Vorstandes, incl. des Schatzmeisters.
- Nunmehr erfolgten die Wahlen:
Zur Wahl standen
7a) der 2. Vorsitzende
7b) der Schatzmeister
7c) der Beisitzer
7d) beide Kassenprüfer
aa) Einstimmig zum 2. Vorsitzenden wurde gewählt: Marc Andre Berghahn für 2 Jahre
bb) Einstimmung zum Schatzmeister wurde gewählt: Mathias Wehlitz für 2 Jahre
cc) Einstimmig zum Beisitzer wurde gewählt: Jürgen Brügmann für 2 Jahre
dd) Einstimmig zum 1. Kassenprüfer wurde gewählt: Reinhold Schulz für 2 Jahre
ee) Einstimmig zum 2. Kassenprüfer wurde gewählt: Touradj Taefi für 1 Jahr
- Die Mitgliederversammlung beschliesst – jeweils einstimmig – folgende Satzungsänderungen:
8.1. Die Namensgebung Verein zur Förderung des Jugend-Tischtennissports beim SSC
Hagen Ahrensburg e.V.- VFJTTA wird geändert in Förderverein für den Jugend-
Tischtennissport beim SSC Hagen Ahrensburg e.V – genannt FV JUTTA.
8.2 Zu § 3:
aa) Die Mitgliedschaft kann jede Person erwerben, die………..
bb) Die Mitgliedschaft erlischt auch bei Ausbleiben der Beitragszahlungen
von länger als 18 Monaten. Die Beitragspflicht bleibt dessen ungeachtet
bis zum Ausgleich des Rückstandes bestehen.
8.3 Zu § 4 Abs. 4: ( neu )
Im Falle eines länger als sechs Monate dauernden Beitragsrückstandes
eines Mitglieds ruht dessen Stimmrecht solange, bis der Rückstand
ausgeglichen ist.
8.4 Zu § 7 Abs. 2:
Die Wahl des 1. Kassenprüfers und des 2. Kassenprüfers je jahresversetzt
auf die Dauer von zwei Jahren. ……..
- Einstimmig beschlossen wurde ferner, den Jahresbeitrag ab dem Geschäftsjahr 2024
von derzeit 15,00 Euro auf 18,00 Euro anzuheben.
- Ebenfalls einstimmig beschließt die Mitgliederversammlung, für die zur Verfügung stehenden
Fördermittel immer eine möglichst ausgewogene Verteilung auf die Bereiche
a) die Gemeinschaft aller Jugendlichen der TT-Abteilung,
b) die Talentförderung Einzelner
einzuhalten.
Dabei wird bei der Einzelförderung eine Elternbeteiligung von 50% bei den jeweils zu
fördernden Maßnahmen vorausgesetzt ( Härtefälle ausgenommen ).
- Es wurde festgestellt, dass keine weiteren Anträge vorlagen.
- Die Versammlung wurde um 20:30 Uhr geschlossen.
Fred Seidel
Vorsitzender